Das Unternehmen dam. Service GmbH, Geschäftsbereich dam. Parkservice, Schulzendorfer Str. 10, 12529 Schönefeld bietet unter der Firma „Mein-Parken.de“ (nachfolgend auch nur noch so genannt) dem Kunden als Dienstleistung das Überlassen eines Stellplatzes für Personenkraftwagen in der Nähe des Flughafen Berlin-Schönefeld für die vereinbarte Vertragsdauer an.
Die Leistungen und Angebote von Mein-Parken.de werden ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeboten. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Einfahrt auf den Parkplatz gelten diese Bedingungen als angenommen. Einer etwaigen Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Nur die AGB von Mein-Parken.de sind für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden maßgebend.
Angebote von Mein-Parken.de sind freibleibend und bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Mein-Parken.de. Erst mit schriftlicher Bestätigung einer Buchungsanfrage kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und Mein-Parken.de zustande.
Ein bestimmter Stellplatz oder eine bestimmte Beschaffenheit oder Lage des Stellplatzes ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
Der Mietpreis bemisst sich nach der aushängenden und auf der Internetseite www.mein-parken.de veröffentlichten jeweils gültigen Preisliste mit den dort aufgeführten Parkgebühren. Der An- und Abreisetag wird jeweils als ein voller Parktag berechnet.
Die Parkgebühr ist als Bar- oder Kartenzahlung bei Vertragsbeginn (am Anreisetag) im Voraus für die gesamte Mietzeit zu entrichten.
Ein Anspruch auf Rückvergütung bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht nicht. Bei Verlängerung der Parkdauer ohne ein Verschulden von Mein-Parken.de muss der Mieter die zusätzliche, noch nicht bezahlten Parktage am Rückreisetag in Form einer Bar- oder Kartenzahlung ausgleichen.
Eine vergünstigte Parkgebühr wird nur nach gesonderter Absprache oder bei Sonderaktionen gewährt.
Die Insassen der bei Mein-Parken.de parkenden Fahrzeuge werden im Rahmen des abgeschlossenen Parkierungsvertrages als davon eingeschlossene Dienstleistung per Shuttle einmal zum Flughafen gefahren und einmal wieder abgeholt. Sollten aufgrund von Vorkommnissen, welche Mein-Parken.de nicht zu vertreten hat, darüber hinaus Sonderfahrten anfallen (bspw. wenn Gegenstände im Auto vergessen werden), so ist Mein-Parken.de berechtigt, pro zusätzlichen Transfer einen Betrag von einmalig 20 € für den Hin- und Rücktransport zum und vom Flughafen zu berechnen.
Bei Mein-Parken.de fallen keine Stornogebühren an, wenn der Gast vor der vereinbarten Mietzeit per Telefon oder Email über sein Nichterscheinen informiert, wenn dies mindestens 24 Stunden vor der avisierten Anreise geschieht. Ansonsten hat der Kunde die Gebühren für einen Parktag zu entrichten.
Unser Shuttle kann 24 h in Anspruch genommen werden und fährt für Sie nach Bedarf. Eine vorherige Anmeldung muss jedoch per Telefon oder Email mind. 24 h vor Anreise erfolgen. Gäste ohne vorherige und rechtzeitige Anmeldung haben keinen garantierten Anspruch auf einen Parkplatz und/oder Transfer. Der Betreiber behält sich vor, aus ökonomischen Gründen Sammeltransfers vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass unser Fahrservice nur für die angemeldeten Insassen des bei Mein-Parken.de parkenden Fahrzeugs gilt.
Mein-Parken.de ist berechtigt, alkoholisierte und/oder randalierende Personen den Transfer zu verweigern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Parkgebühr.
Den Kunden wird eine mindestens 2-stündige Anreise vor Ihrem Abflug empfohlen. Mein-Parken.de haftet nicht für die Folgen einer verspäteten Ankunft des Transfers am Flughafen Schönefeld, wenn der Kunde nicht mindestens 2 Stunden vor Abflug auf dem Parkplatz von Mein-Parken.de in Waltersdorf ankam und/oder sich nicht rechtzeitig anmeldete.
Die Haftung von Mein-Parken.de ist ebenfalls ausgeschlossen bei Verzögerungen jeglicher Art durch höhere Gewalt oder bei verkehrsbedingten Behinderungen.
Dem Kunden obliegt es, sich insbesondere über die Wetter- und Verkehrsverhältnisse rechtzeitig zu erkundigen, so dass er auch per Transfer pünktlich zum Flughafen gelangen kann, um von dort aus seinen Flug antreten zu können.
Die Rechtzeitigkeit der Ankunft des Kunden beim Transfer zum Flughafen durch Mein-Parken.de ist nicht Vertragsbestandteil des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages.
Der Transport von größeren, sperrigen Gepäckstücken (z.B.: Surfbretter, Angelgepäck) ist nur dann garantiert, wenn es vorab gesondert angemeldet und vereinbart wurde.
6.1. Auf dem Betriebsgrundstück als auch dessen Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zwar auch dann, wenn dem Kunden das Personal von Mein-Parken.de mit Hinweisen behilflich ist.
6.2. Auf dem Gelände von Mein-Parken.de darf das Fahrzeug des Kunden von diesem nur in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
6.3. Mit dem Befahren der Parkierungsanlage versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind Mein-Parken.de, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Mein-Parken.de, bzw. der Betreiber der Parkierungsanlage oder dessen Beauftragte können vor und nach Gewährung der Zufahrt bei begründeten Zweifeln an einem ausreichenden Versicherungsschutz sowie bei Unfällen oder Schadensfällen den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes verlangen. Können entsprechende Nachweise nicht vorgelegt werden, sind Mein-Parken.de oder dessen Beauftragte/Mitarbeiter berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen und die Zufahrt zur Parkierungsanlage zu verweigern. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz, es sei denn er führt den ihm ausdrücklich vorbehaltenen Nachweis, dass die Leistungsverweigerung nicht gerechtfertigt war.
6.4. Jeder Kunde und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von Mein-Parken.de, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
6.5. Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz ordnungsgemäß (innerhalb der Begrenzung) zu parken. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken (insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges, bei Abstellen auf einem als Behindertenstellplatz ausgewiesenen Einstellplatz, sofern dieser dem Kunden nicht ausdrücklich zugewiesen worden ist; bei Überschreitung der vereinbarten/gebuchten Parkdauer, so ist Mein-Parken.de berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
Dieselben Rechte stehen Mein-Parken.de zu, wenn a) der Mietvertrag beendet ist; b) ein eingestelltes Fahrzeug durch einen undichten Tank oder Vergaser oder durch sonstige Mängel eine Gefahr darstellt; c) ein eingestelltes Fahrzeug nicht (mehr) polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird; d) das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.
6.6. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung der Parkierungsanlage oder ihrer Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach der Beseitigung in Rechnung gestellt.
6.7. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände größere Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen, zu betanken oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Bei Zuwiderhandlungen, die der Kunde zu vertreten hat oder für die der ohne Verschulden als Störer verantwortlich ist, ist Mein-Parken.de berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
Weiter ist auf dem Betriebsgrundstück die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche untersagt.
6.8. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen ist generell nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von Mein-Parken.de, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
6.9. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
6.10. Der Aufenthalt auf dem Firmengelände ist nur zu Zwecken der schnellstmöglichen An- und Abfahrt zum Flughafen gestattet. Ein längerer Aufenthalt auf dem Parkgelände ist nur aufgrund gesonderter Absprache mit dem Betreiber bzw. dessen Genehmigung erlaubt. Verstößt ein Kunde hiergegen, ist dies aus Sicht von Mein-Parken.de ein Hausfriedensbruch gem. §123 StGB und wird ggfs. zur Anzeige gebracht.
6.11. Wir weisen unsere Kunden explizit darauf hin, dass alle Personen im Shuttlebus während des Transfers und bis zur Einnahme der Parkposition des Busses angeschnallt sein müssen. Eine Haftung von Mein-Parken.de bei Schäden entstanden durch fahrlässiges Verhalten der Gäste ist ausgeschlossen.
6.12. Mein-Parken.de kann vom Mieter verlangen, dass die berechtigten KFZ in geeigneter Weise, bspw. durch Hinterlegen von Belegen hinter die Windschutzscheibe, kenntlich gemacht werden.
Die Benutzung der Kfz-Stellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der aufgrund erfolgter Buchung und Bezahlung berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet, außer, wenn nachgewiesen durch Vorlage einer Vollmacht bei Anreise auf dem Parkplatz der Eigentümer des Personenkraftwagens einem Dritten die Nutzungsrechte übertragen hat.
Mein-Parken.de haftet ausschließlich im Rahmen deren abgeschlossenen betrieblichen Haftpflichtversicherung und dem Umfang deren gesetzlichen Haftpflicht für entstandene Schäden seiner Kunden, die durch deren Personal oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden, die auf fehlerhaften technische Anlagen von Mein-Parken.de beruhen.
Mein-Parken.de haftet ohne die Einschränkung nach den vorstehenden Haftungsbeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet Mein-Parken.de bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Jede weitergehende Haftung von Mein-Parken.de wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Mein-Parken.de übernimmt ausdrücklich keinerlei Obhutspflichten. Die Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz ist nicht Bestandteil der Dienstleistung von Mein-Parken.de.
Die KFZ-Einstellung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden.
Wir weisen explizit darauf hin, dass für Schäden (wie Kratzer, Diebstahl, Vandalismus o.ä.), die durch andere Kunden/Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, eine Haftung von Mein Parken.de ausgeschlossen ist.
Der Kunde ist verpflichtet, den durch ihn gegenüber Mein-Parken.de und/oder gegenüber Dritten verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei Mein-Parken.de anzuzeigen und bei Unklarheiten über den Schadensverursacher zur Spurensicherung die Polizei zu rufen.
Das Überlassen des Fahrzeugs an Mitarbeiter bspw. zur Einpark- oder Starthilfe von Mein-Parken.de erfolgt auf eigene Gefahr.
Mein-Parken.de übernimmt keine Haftung für derartige Gefälligkeitshandlungen seiner Mitarbeiter und hieraus evtl. entstehende Schäden.
Mein-Parken.de übernimmt generell keine Haftung für zur Aufbewahrung übergebene oder im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände. Der Kunde hat das Fahrzeug beim Verlassen abzuschließen, das Licht auszumachen und zu kontrollieren, ob alle Scheiben geschlossen sind.
Mit dem Verlassen des Fahrzeugs gilt der Stellplatz seitens Mein-Parken.de als dem Kunden ordnungsgemäß übergeben.
9.1. Der Stellplatz gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht unverzüglich Mein-Parken.de zur Kenntnis gebracht werden.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, Störungen oder Mängel an den Leistungen von Mein-Parken.de unverzüglich dem Personal von Mein-Parken.de anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Kunde es schuldhaft Mein-Parken.de einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes oder Schadensersatz nicht ein.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Schäden bei dem für die Parkierungsanlage zuständigen und erforderlichenfalls über den Notruf zu kontaktierenden Personal vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen und diesem Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei Mein-Parken.de unter der unten genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen. Verstößt der Kunde gegen seine Anzeigepflicht, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat die Versäumnis nicht zu vertreten. Diese Anzeigepflichten sowie die Ausschlussfrist gelten nicht, wenn dem Kunden oder seinen Mitreisenden ein Personenschaden entstanden ist oder Mein-Parken.de einen sonstigen Schaden grob fahr- lässig oder vorsätzlich verursacht hat. Ansonsten gelten die Anzeigepflicht und die Ausschlussfrist sowohl für vertragliche, wie auch gesetzliche Ansprüche.
10.1. Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig, durch ihn selbst, seinen Angestellten, seinen Beauftragten oder seine Begleitpersonen (Familienangehörige) verursachte Schäden an Rechtsgütern von Mein-Parken.de oder Dritter auf dem Betriebsgelände von Mein-Parken.de, sowie für Schäden, die durch ihn selbst, seinen Angestellten, seinen Beauftragten oder seine Begleitpersonen (Familienangehörige) auf das Betriebsgelände von Mein-Parken.de verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden.
10.2. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm selbst, seinen Angestellten, seinen Beauftragten oder seiner Begleitpersonen (Familienangehörige) oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von Mein-Parken.de verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an Mein-Parken.de ab, soweit Mein-Parken.de aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.
11.1. Mein-Parken.de kann das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Befahren des Geländes oder das Abstellen auf dem Gelände Gefahren für die Betriebssicherheit von Mein-Parken.de entstehen können.
11.2. Sollte die vereinbarte/gebuchte Parkdauer aus Gründen, die weder vom Kunden noch von Mein-Parken.de zu vertreten sind (infolge höherer Gewalt) überschritten werden und muss dadurch einem anderen Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorenthalten werden, ist Mein-Parken.de berechtigt, das Fahrzeug zu versetzen oder abzuschleppen (hierzu zählen insbesondere das Überschreiten der Parkdauer infolge Fluglotsen-, Pilotenstreik; Ausfallen bzw. Verspätung von Flügen; Unwetter). Die Kosten für diese Maßnahmen sind vom Kunden zu tragen.
11.3. Die Regelung in Ziff. 11.2 gilt entsprechend für eine vom Kunden zu vertretende Überschreitung der Parkdauer mit der Maßgabe, dass neben dem Recht auf Versetzung des Fahrzeugs und der Pflicht des Kunden zur Erstattung der Kosten für entsprechende Maßnahmen der Kunde Vergütung zu bezahlen hat, die nach den gewöhnlichen und ausgeschriebenen Tarifen für die entsprechende Parkierungsanlage zu bezahlen sind.
12.1. Soweit Mein-Parken.de seine vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß angeboten oder erbracht hat und dem Kunden kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zusteht, kann Mein-Parken.de die Herausgabe des eingestellten Fahrzeugs ohne vorherige vollständige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.
12.2. Mein-Parken.de steht nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Vermieterpfandrecht wegen seiner Forderung aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu.
13.1. Der Kunde kann Mein-Parken.de nur an dessen Sitz verklagen.
13.2. Für Klagen von Mein-Parken.de gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Mein-Parken.de vereinbart.
13.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und Mein-Parken.de anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14.1. Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Mein-Parken.de oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Mein-Parken.de beruhen, verjähren nach drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Mein-Parken.de oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Mein-Parken.de beruhen.
14.2. Ansprüche von Mein-Parken.de wegen Veränderung oder Verschlechterung des Mietobjekts sowie Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
14.3. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in einem Jahr.
14.4. Die Verjährung nach Ziff. 14.1 und 14.3 beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Mein-Parken.de begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
14.5. Schweben zwischen dem Kunden und Mein-Parken.de Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche, die der Verjährung nach Ziff. 14.1 und 14.3 unterliegen oder über die solche Ansprüche begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Mein-Parken.de die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Schönefeld, 01. Juni 2016