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Mein Parken Magazin - Zollbestimmungen

Zollbestimmungen

Was darf als Souvenir ausgeführt werden?

Bei der Rückkehr aus dem Urlaub möchten viele Reisende gerne Souvenirs mitbringen. Doch nicht alle Gegenstände dürfen ohne weiteres über die Grenze gebracht werden. Hier sind die wichtigsten Informationen und Tipps zu den Zollbestimmungen für Souvenirs.

Mein Parken Magazin - Zollbestimmungen Souvenirs

Allgemeine Zollregelungen

Grundsätzlich dürfen Souvenirs aus dem Ausland mitgebracht werden, solange sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und keine Handelsware darstellen. Dennoch gibt es einige Ausnahmen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen.

Mengenbeschränkungen und Wertgrenzen

Souvenirs aus einem Nicht-EU-Land

Bei der Einfuhr nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land gelten folgende Freimengen und Wertgrenzen:

  • Alkoholische Getränke: Maximal 1 Liter Spirituosen über 22 % Alkoholgehalt oder 2 Liter Alkohol mit weniger als 22 % Alkoholgehalt.
  • Tabakwaren: Bis zu 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak.
  • Parfums und Eau de Toilette: Bis zu 50 ml Parfum oder 250 ml Eau de Toilette.
  • Andere Waren: Der Gesamtwert darf 430 Euro pro Person nicht übersteigen (bei Flug- und Seereisenden).
  • Lebensmittel: Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, insbesondere Fleisch- und Milchprodukten, aus Nicht-EU-Ländern ist oft streng geregelt. Informieren Sie sich vorab über die jeweiligen Bestimmungen.
  • Pflanzen und Tiere: Der Import von Pflanzen, Pflanzenteilen und Tieren unterliegt strengen Auflagen. Einige Arten stehen unter Artenschutz und dürfen nicht eingeführt werden.

Kultur- und Naturgüter: Antiquitäten, Kunstwerke und andere Kulturgüter dürfen oft nur mit einer speziellen Genehmigung ausgeführt werden. Dies gilt auch für Muscheln, Korallen und andere Natursouvenirs.

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Souvenirs aus EU-Ländern

Innerhalb der Europäischen Union sind die Regelungen weniger streng. Es gibt keine Zollkontrollen, dennoch sollten die Mitbringsel für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und keine Handelsmenge darstellen. Beachten Sie jedoch die Bestimmungen für alkoholische Getränke und Tabakwaren, da auch innerhalb der EU Mengenbeschränkungen gelten.

Besondere Vorsicht bei exotischen Souvenirs

Souvenirs aus exotischen Ländern sind oft besonders begehrt, doch gerade hier lauern viele Fallstricke:

  • Artenschutzabkommen: Der Handel mit Produkten aus gefährdeten Tieren und Pflanzen ist streng reglementiert. Dazu zählen Elfenbein, Schildpatt, Schlangenleder und Produkte aus exotischen Hölzern.
  • Gefälschte Markenartikel: Viele Reisende werden auf Märkten in beliebten Urlaubsdestinationen mit gefälschten Markenartikeln konfrontiert. Der Import dieser Artikel nach Deutschland ist illegal und kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Tipps für eine reibungslose Heimkehr

  • Informieren Sie sich vorab: Über die aktuellen Zollbestimmungen auf der Website des Zolls oder bei der Botschaft des jeweiligen Reiselandes.
  • Bewahren Sie Quittungen auf: Um den Wert der Souvenirs nachweisen zu können.
  • Erkundigen Sie sich nach Genehmigungen: Wenn Sie vorhaben, Kulturgüter oder geschützte Naturprodukte mitzubringen.

Ein Souvenir soll eine schöne Erinnerung an die Reise sein. Mit dem Wissen um die geltenden Zollbestimmungen können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Mitbringsel legal und problemlos nach Hause bringen. Planen Sie daher vorausschauend und informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen Ihres Reiseziels. So steht einem sorgenfreien Heimflug nichts im Wege.

Viel Spaß beim Sammeln Ihrer Urlaubserinnerungen!

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