Was darf als Souvenir ausgeführt werden?
Bei der Rückkehr aus dem Urlaub möchten viele Reisende gerne Souvenirs mitbringen. Doch nicht alle Gegenstände dürfen ohne weiteres über die Grenze gebracht werden. Hier sind die wichtigsten Informationen und Tipps zu den Zollbestimmungen für Souvenirs.
Grundsätzlich dürfen Souvenirs aus dem Ausland mitgebracht werden, solange sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und keine Handelsware darstellen. Dennoch gibt es einige Ausnahmen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen.
Souvenirs aus einem Nicht-EU-Land
Bei der Einfuhr nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land gelten folgende Freimengen und Wertgrenzen:
Kultur- und Naturgüter: Antiquitäten, Kunstwerke und andere Kulturgüter dürfen oft nur mit einer speziellen Genehmigung ausgeführt werden. Dies gilt auch für Muscheln, Korallen und andere Natursouvenirs.
Innerhalb der Europäischen Union sind die Regelungen weniger streng. Es gibt keine Zollkontrollen, dennoch sollten die Mitbringsel für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und keine Handelsmenge darstellen. Beachten Sie jedoch die Bestimmungen für alkoholische Getränke und Tabakwaren, da auch innerhalb der EU Mengenbeschränkungen gelten.
Souvenirs aus exotischen Ländern sind oft besonders begehrt, doch gerade hier lauern viele Fallstricke:
Ein Souvenir soll eine schöne Erinnerung an die Reise sein. Mit dem Wissen um die geltenden Zollbestimmungen können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Mitbringsel legal und problemlos nach Hause bringen. Planen Sie daher vorausschauend und informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen Ihres Reiseziels. So steht einem sorgenfreien Heimflug nichts im Wege.
Viel Spaß beim Sammeln Ihrer Urlaubserinnerungen!